Zum Hauptinhalt springen

Initiative Selbsthilfe Multiple Sklerose Kranker e. V.

2541163_pixabay.com.

Recht & Soziales

Pflege in Not - Ständig steigende Pflegekosten belasten Betroffene und Anbieter gleichermaßen

Red., Blickpunkt-Ausgabe 04/2022

Als Antwort auf den Pflegefachkräftemangel hat die Regierung unlängst eine bessere Bezahlung für Pflegekräfte erwirkt. Eine gute Sache – wäre da nicht das Problem der Refinanzierung, denn die entstehenden Mehrkosten werden aktuell fast eins zu eins an die Pflegebedürftigen und ihre Familien weitergereicht, die kaum noch wissen, wie sie diese Beträge aufbringen sollen. Weil das in Zukunft auch die Sozialsysteme weiter belasten wird, empfiehlt ein aktuelles Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium der Regierung, den Leistungskatalog der Pflegeversicherung nicht weiter auszubauen, den Beitrag weiter anzuheben und eine Pflicht zur privaten Pflegevorsorge einzuführen.

© geralt.pixabay.com

Neues zum Thema Behandlungsfehler: Aufgaben des Medizinischen Dienstes

Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 03/2022

Wussten Sie, dass der Medizinische Dienst (MD) nicht nur bei Bewilligungen von Hilfsmitteln, Behandlungsmethoden, Bezug von Krankengeld oder Pflegebedürftigkeit etc. tätig wird? Als sozialmedizinischer Beratung- und Begutachtungsdienst im System der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hat er mehrere Aufgaben und wird auch bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler tätig. Wer vermutet, seinem Arzt/seiner Ärztin sei ein Fehler in der Behandlung unterlaufen, wird von seiner Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst unterstützt. Das ist gesetzlich verankert. Die Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst damit beauftragen, bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler ein medizinisches Gutachten zu erstellen.

Teilhabe am Arbeitsleben durch Mittel der Ausgleichsabgabe (SchwbAV)

Red., Blickpunkt-Ausgabe 03/2022

Unter Förderungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) versteht man solche Leistungen, die durch die Integrationsämter aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe ermöglicht werden. Sie ergänzen die bereits in den vergangenen zwei Ausgaben vorgestellten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX).

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX)

Red., Blickpunkt-Ausgabe 02/2022

Unter der sogenannten Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX) versteht man alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Menschen im Arbeitsleben zu sichern, ihre Fähigkeiten voll umzusetzen und Kündigungen zu vermeiden. Sie ergänzen somit die bereits im BP 1/22 vorgestellten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) sowie die Förderungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (SchwbAV), die im nächsten Heft vorgestellt werden sollen.

© geralt.pixabay.com

Änderungen im Pflegebereich: Was bringt das GVWG?

Red., Blickpunkt-Ausgabe 02/2022

Als letztes gesundheitspolitisches Gesetzespaket der alten Regierung hat der Bundestag im Juni 2021 das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) beschlossen. Basis des Gesetzes ist u. a. die Konzertierte Aktion Pflege (KAP), einer Initiative, die von den Ministerien für Gesundheit, Arbeit und Finanzen ins Leben gerufen und von einem breiten Aktionsbündnis (u. a. Kassen, Verbände, Gewerkschaften, Pflegerat) getragen wird. Als Sammelgesetz umfasst das GVWG entsprechend Änderungen bei 21 Gesetzen und Verordnungen im SGB V sowie die kleine Reform der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) und führt damit zu zahlreichen Änderungen im Bereich Pflege. Einige sollen hier kurz vorgestellt werden.

© ar130405.pixabay.com

Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen

Red., Blickpunkt-Ausgabe 02/2022

Hunde für Handicaps e. V. erwirbt den 100. Welpen, der eines Tages als Assistenzhund einem Menschen mit Behinderung helfen soll.

© Hunde für Handicaps

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Red., Blickpunkt-Ausgabe 01/2022

Unter den sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) (§ 49 SGB IX) versteht man Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung, die es Menschen mit Krankheiten und/oder Behinderungen trotz gesundheitlicher Einschränkungen ermöglichen sollen, erwerbsfähig zu bleiben und sich neue Berufschancen zu eröffnen. Je nach Leistung sind dafür die Agentur für Arbeit, Renten-, Unfallversicherungs- oder Eingliederungshilfeträger zuständig. Zu unterscheiden sind die LTA von den Förderungen, die sich ausschließlich an schwerbehinderte Menschen richten, wie die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX) und die Förderungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (SchwbAV), die in den nächsten Heften in eigenen Beiträgen vorgestellt werden sollen.

© Elf-Moondance.pixabay.com

Assistenz im Krankenhaus

Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 04/2021

Zur Kostenübernahme für die notwendige Begleitung von Menschen mit Behinderung

Flexible Arbeitsplatzmodelle bei MS

Red., Blickpunkt-Ausgabe 04/2021
So lange wie möglich den Beruf ausüben zu können, der einem Spaß macht, Erfüllung bringt und ökonomische Unabhängigkeit garantiert – für viele MS-Betroffene ist das eine wichtige Voraussetzung im Umgang mit der chronischen Krankheit. Da es im Verlauf aber immer wieder auch Zeiten geben wird, in denen man persönliche Freiräume braucht, helfen unterschiedliche Arbeitsplatzmodelle, den Joballtag flexibler zu gestalten.
© Gerd Altmann.pixabay.com

Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung

Christian Müller, Blickpunkt-Ausgabe 03/2021

Eine schwere Erkrankung bringt neben dem persönlichen Leid oft auch erhebliche Kosten für Medikamente, Behandlungen, Pflege und Hilfsmittel mit sich. Manchmal müssen sogar Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, um das häusliche Umfeld den persönlichen Gegebenheiten anzupassen. Erfreulich, wenn dann wenigstens die dafür entstandenen Kosten in der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden können. Man spricht hier von außergewöhnlichen Belastungen. Um allerdings an den begehrten Steuerabzug zu kommen, gilt es einige Hürden zu überwinden, die Gesetzgeber und Finanzämter aufstellen.