Skip to main content

Initiative Selbsthilfe Multiple Sklerose Kranker e. V.

2541163_pixabay.com.

Recht & Soziales

Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen

Red., Blickpunkt-Ausgabe 02/2022

Hunde für Handicaps e. V. erwirbt den 100. Welpen, der eines Tages als Assistenzhund einem Menschen mit Behinderung helfen soll.

© Hunde für Handicaps

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Red., Blickpunkt-Ausgabe 01/2022

Unter den sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) (§ 49 SGB IX) versteht man Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung, die es Menschen mit Krankheiten und/oder Behinderungen trotz gesundheitlicher Einschränkungen ermöglichen sollen, erwerbsfähig zu bleiben und sich neue Berufschancen zu eröffnen. Je nach Leistung sind dafür die Agentur für Arbeit, Renten-, Unfallversicherungs- oder Eingliederungshilfeträger zuständig. Zu unterscheiden sind die LTA von den Förderungen, die sich ausschließlich an schwerbehinderte Menschen richten, wie die begleitenden Hilfen im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX) und die Förderungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (SchwbAV), die in den nächsten Heften in eigenen Beiträgen vorgestellt werden sollen.

© Elf-Moondance.pixabay.com

Assistenz im Krankenhaus

Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 04/2021

Zur Kostenübernahme für die notwendige Begleitung von Menschen mit Behinderung

Flexible Arbeitsplatzmodelle bei MS

Red., Blickpunkt-Ausgabe 04/2021
So lange wie möglich den Beruf ausüben zu können, der einem Spaß macht, Erfüllung bringt und ökonomische Unabhängigkeit garantiert – für viele MS-Betroffene ist das eine wichtige Voraussetzung im Umgang mit der chronischen Krankheit. Da es im Verlauf aber immer wieder auch Zeiten geben wird, in denen man persönliche Freiräume braucht, helfen unterschiedliche Arbeitsplatzmodelle, den Joballtag flexibler zu gestalten.
© Gerd Altmann.pixabay.com

Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung

Christian Müller, Blickpunkt-Ausgabe 03/2021

Eine schwere Erkrankung bringt neben dem persönlichen Leid oft auch erhebliche Kosten für Medikamente, Behandlungen, Pflege und Hilfsmittel mit sich. Manchmal müssen sogar Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, um das häusliche Umfeld den persönlichen Gegebenheiten anzupassen. Erfreulich, wenn dann wenigstens die dafür entstandenen Kosten in der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden können. Man spricht hier von außergewöhnlichen Belastungen. Um allerdings an den begehrten Steuerabzug zu kommen, gilt es einige Hürden zu überwinden, die Gesetzgeber und Finanzämter aufstellen.

Kostenfreie Apps als Hilfsmittel im Berufs- und Alltagsleben : Unterstützung und Ausgleich zu fehlenden barrierefreien Angeboten

Red., Blickpunkt-Ausgabe 03/2021

Anwendungen für mobile Endgeräte schaffen einen Ausgleich zu fehlenden barrierefreien Angeboten oder teuren Hilfsmitteln und ermöglichen so eine bessere Teilhabe im Berufs- und Alltagsleben. Neben den in den jeweiligen Betriebssystemen integrierten Unterstützungsfunktionen gibt es auch zahlreiche Apps, die echte Hilfen anbieten können. Eine Auswahl an kostenfreien Angeboten soll hier vorgestellt werden.

© KUBE_adobe.stock.com

Bedeutung der Patientenverfügung in Corona-Zeiten

Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 01/2021

Viele Menschen haben bereits eine Patientenverfügung, ebenso viele tragen sich mit dem Gedanken, eine solche Verfügung zu erstellen, haben es aber noch nicht getan. Besteht jetzt in der Pandemie-Situation Handlungsbedarf? Müssen bestehende Patientenverfügungen wegen Corona angepasst werden? Viele Menschen sind verunsichert

© Gerd Altmann.pixabay.com

Zur Versorgung mit Medizinal-Cannabis bei einer MS-Erkrankung

Mirko Koch, Blickpunkt-Ausgabe 04/2020

Gesetzlich Krankenversicherte haben seit März 2017 einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Dieser Anspruch ist in § 31 Abs. 6 SGB V geregelt und darf nur in begründeten Einzelfällen abgelehnt werden – in der Praxis zeigt sich allerdings, dass dies auf ca. 40 Prozent der Anträge zutrifft. Die Gerichte entscheiden indes verstärkt im Sinne der Betroffenen.

©LIGHTFIELD STUDIOS.Adobe.stock.com

Problembereiche für MS-Betroffene (Teil 4): Leistungen der Pflegeversicherung

Red., Blickpunkt-Ausgabe 04/2019

Während es in den ersten drei Teilen dieser Serie um grundlegende Informationen zu Antragstellung (BP 1/19), Geldleistungen der Pflegekasse bei der häuslichen Pflege (BP 2/19) und Sach- und Kombinationsleistungen in der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege sowie bei alternativen Wohnformen (BP 3/19) ging, machen wir in diesem 4. und abschließenden Teil den Praxis-Check: Im Rahmen einer kleinen, nicht repräsentativen Umfrage haben wir Problembereiche identifiziert, mit denen sich MS-Betroffene bei der Inanspruchnahme von ambulanten und stationären Leistungen konfrontiert sehen.

© Matwor29_pixabay

Hilfsmittel fallen nicht einfach vom Himmel: Nur durch Eigeninitiative zu seinem Recht

Holger Kranz, Blickpunkt-Ausgabe 4/2016

Der §33 des Sozialgesetzbuchs (SGB) V beinhaltet den Rahmen für den Anspruch eines jeden Versicherten auf einen Ausgleich aufgrund seiner Behinderung (Erkrankung) durch Hilfsmittel (Hörgeräte, Sehhilfen, Inkontinenzbedarf, Pflegebett, Gehhilfen aller Art, auch Rollatoren, Rollstühle u.s.w.). Daraus kann jeder Betroffene ableiten: Ich habe einen gesetzlichen Anspruch und der Kostenträger hat das durch den Einsatz von Geldmitteln auszugleichen.