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Initiative Selbsthilfe Multiple Sklerose Kranker e. V.

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Aktuelles aus der Forschung

Unzureichender Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln im Globalen Süden

Christiane Fischer, Blickpunkt-Ausgabe 03/2024

Unentbehrliche Arzneimittel sind Medikamente, die den Gesundheitsbedürfnissen der Bevölkerung eines Landes gerecht werden und die jederzeit in ausreichender Menge, in der geeigneten Darreichungsform und zu einem erschwinglichen Preis verfügbar sein sollen. Die Weltgesundheits­organisation WHO erstellt die sog. Modellliste (die WHO Model List of Essential Medicines) seit 1977 und aktualisiert sie alle zwei Jahre. Jedes Land soll diese Liste auf seine Bedürfnisse übertragen. Tatsächlich ist der Zugang zu unentbehrlichen Arzneimitteln in vielen Ländern in Afrika, Lateinamerika und Asien aber unzureichend. Denn durch wirtschaftliche, politische, infrastrukturelle und soziale Aspekte haben Menschen in diesen Ländern oftmals das Nachsehen.

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Wie notwendig ist die Beachtung der Dead-Donor-Rule bei Organentnahmen?

Christiane Fischer, Blickpunkt-Ausgabe 02/2024

Im Rahmen des verständlichen Anliegens, mehr Organspenden zu ermöglichen, wird auch immer wieder versucht, die Transplantationsregeln aufzuweichen. Dieses Vorgehen muss aber infrage gestellt werden, da die Aufgabe der sogenannten Dead-Donor-Rule (DDR) Transplantationen für Ärzt*innen unmöglich machen würde.

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Menschenrechte und Suizidbeihilfe

Christiane Fischer, Blickpunkt-Ausgabe 01/2024

Suizid und Suizidbeihilfe werden immer wieder intensiv diskutiert. In Deutschland ist Suizid straffrei, daher ebenso die Suizidbeihilfe. Verboten ist laut § 216 StGB dagegen die Tötung auf Verlangen. Dürfen daher Suizident*innen andere (insbesondere Ärzt*innen) im Sinne einer Suizidassistenz mit in diese Entscheidung einbeziehen? Darf das ärztliche Standesrecht Suizidbeihilfe untersagen, wenn diese im Strafrecht nicht mit Strafe bedroht wird? Wird das Recht auf Suizid und Suizidbeihilfe von den Menschenrechten und/oder vom Grundgesetz gedeckt oder gar ein Anspruch auf eine Unterstützung dessen gefordert?

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WHO-Liste der unentbehrlichen Arzneimittel jetzt auch für Länder mit hohem Einkommen

Christiane Fischer, Blickpunkt-Ausgabe 04/2023

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf – sie veröffentlicht regelmäßig die „WHO-Modellliste der unentbehrlichen Arzneimittel“ (WHO Model List of Essential Medicines). Diese Liste (EML) umfasst nur als sicher und wirksam geltende Arzneimittel und soll gewährleisten, dass lebenswichtige Medikamente für die Behandlung häufiger Gesundheitsprobleme in adäquater Menge, richtiger Dosierungsform, guter Qualität und zu einem erschwinglichen Preis in einem Land immer verfügbar sind. Erstmals wurden in diesem Jahr auch Medikamente in die Liste aufgenommen, die den Gesundheitsbedürfnissen aus Ländern mit hohem Einkommen entsprechen – darunter waren auch drei MS-Medikamente.

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Kneipp bei Multipler Sklerose

Christiane Fischer, Blickpunkt-Ausgabe 03/2023

Schulmedizinische Behandlungen können unangenehme, schwere oder auch sehr schwere Nebenwirkungen haben. Deswegen sind ganzheitliche Ergänzungen, eine geringere Dosierung der Präparate oder Alternativen gefragt, um den schädlichen Reiz, der bei der einzelnen Patientin oder dem einzelnen Patienten die Multiple-Sklerose-Schübe auslöst bzw. unterhält, gar nicht erst entstehen zu lassen. Zu diesen Ergänzungen gehören auch Anwendungen der sogenannten Kneipp-Medizin.

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Big Data: Schaden oder nutzen sie uns?

Christiane Fischer, Blickpunkt-Ausgabe 02/2023

Primum nil nocere – Vor allem nicht schaden: Dieser Grundsatz der hippokratischen Tradition soll immer oberste Maxime der Medizin sein und muss auch für den Umgang mit großen Datenmengen („Big Data“) gelten, deren vielfältige Nutzung im Gesundheitswesen erst noch am Anfang steht. Welche Chancen und Risiken in Bezug auf die unveräußerlichen Rechte des Individuums und seine oder ihre Selbstbestimmung liegen eigentlich in der Speicherung, Verarbeitung und Analyse von großen Datenmengen, wie sie in der Medizin anfallen? Stehen Big Data für den gesellschaftlichen Fortschritt oder führen sie eher zu einem Rückschritt?

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„Arbeiten am Haus, in dem das Nervensystem wohnt“ - Craniosacrale Osteopathie bei MS

Red., Blickpunkt-Ausgabe 02/2023

Die Osteopathie, die sich mit der manuellen Behandlung von funktionellen Störungen beschäftigt, gilt heute als Alternative zur Physiotherapie und als Ergänzung zur Schulmedizin. Insbesondere die Craniosacrale Osteopathie, die sich eingehend mit dem „Haus, in dem das Nervensystem wohnt“, auseinandersetzt, kann bei MS-Betroffenen Symptome lindern und das Allgemeinbefinden verbessern.

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Lichttherapie kann MS-bedingte Fatigue lindern

Red., Blickpunkt-Ausgabe 02/2023

In einer aktuellen wissenschaftlichen Untersuchung konnte eine Forschungsgruppe der Universitätsklinik für Neurologie von MedUni Wien und AKH Wien die Lichttherapie als vielversprechende nicht-medikamentöse Behandlungsoption für die Fatigue identifizieren. Schon nach 14 Tagen Anwendung trat eine messbare Besserung für die beteiligten MS-Betroffenen ein.

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„Stimme der Seele“: Die Atemtherapie nach Ilse Middendorf

Red., Blickpunkt-Ausgabe 01/2023

Unser Atem ist einzigartig – die Art und Weise, wie wir atmen, spiegelt unsere aktuelle physische und psychische Befindlichkeit wider und verdient deshalb auch bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Störungen eine aufmerksame Betrachtung. Nicht ohne Grund gibt es in allen Kulturen (Bewegungs-)Techniken zur Prävention oder Therapie mit und durch den Atem; klinische Formen der Atemtherapie stehen hier neben der Erforschung des Atemgeschehens aus ganzheitlicher Sicht. Zu den letzteren zählt die Atemtherapie und der Erfahrbare Atem nach Ilse Middendorf, die auf einzigartige Weise die bewusste Wahrnehmung des Atems und seiner Bewegung ohne willentliche Beeinflussung schult. Im jeweils individuellen Rhythmus kann der Atem so seine Heilkraft entfalten.

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Fehlende Evidenz bei DiGA Notwendige Nachbesserungen bei den „Apps auf Rezept“

Red., Blickpunkt-Ausgabe 01/2023

Durch das Digitale Versorgungsgesetz haben Patient*innen der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) seit Oktober 2020 einen Anspruch auf sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Diese „Apps auf Rezept“ sollen mit geringem Risiko für Betroffene Erkrankungen erkennen und/oder lindern und Ärzt*innen bei der Diagnosestellung oder Therapie unterstützen – ihr medizinischer Nutzen sollte sich also in einer verbesserten Gesundheit, einer verkürzten Krankheitsdauer, einem verlängerten Überleben oder einer verbesserten Lebensqualität zeigen.

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