Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 03/2025
Der Fall: Frau A., 45 Jahre, lebt mit Multipler Sklerose. Nach mehreren schweren Schüben schafft sie es nicht mehr, die volle Stundenzahl zu arbeiten. Sie ist erschöpft, wofür ihr Arbeitgeber Verständnis hat. Schon seit längerem bezieht sie Krankengeld von ihrer Krankenkasse. In Kürze endet diese Krankengeldzahlung, weil die Höchstdauer erreicht ist. Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft, wann darüber entschieden werden wird, ist offen – die Rentenversicherung fordert ein medizinisches Gutachten. Frau A. fragt sich, wovon sie leben soll, wenn das Krankengeld endet und die Rente noch nicht gezahlt wird.