Christian Müller, Blickpunkt-Ausgabe 03/2021
Eine schwere Erkrankung bringt neben dem persönlichen Leid oft auch erhebliche Kosten für Medikamente, Behandlungen, Pflege und Hilfsmittel mit sich. Manchmal müssen sogar Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, um das häusliche Umfeld den persönlichen Gegebenheiten anzupassen. Erfreulich, wenn dann wenigstens die dafür entstandenen Kosten in der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden können. Man spricht hier von außergewöhnlichen Belastungen. Um allerdings an den begehrten Steuerabzug zu kommen, gilt es einige Hürden zu überwinden, die Gesetzgeber und Finanzämter aufstellen.