Skip to main content

Initiative Selbsthilfe Multiple Sklerose Kranker e. V.

2541163_pixabay.com.

Recht & Soziales

Hilfsmittel fallen nicht einfach vom Himmel: Nur durch Eigeninitiative zu seinem Recht

Holger Kranz, Blickpunkt-Ausgabe 4/2016

Der §33 des Sozialgesetzbuchs (SGB) V beinhaltet den Rahmen für den Anspruch eines jeden Versicherten auf einen Ausgleich aufgrund seiner Behinderung (Erkrankung) durch Hilfsmittel (Hörgeräte, Sehhilfen, Inkontinenzbedarf, Pflegebett, Gehhilfen aller Art, auch Rollatoren, Rollstühle u.s.w.). Daraus kann jeder Betroffene ableiten: Ich habe einen gesetzlichen Anspruch und der Kostenträger hat das durch den Einsatz von Geldmitteln auszugleichen.

Internetseiten zu Gesundheitsinformation und Beratung, aktuelle Urteile zu Beantragung von Hilfsmitteln

Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 2/2015

Gemischtes: Interessantes und Neues