Von Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 04/2022
Egal, ob Gehhilfen, Orthesen, Rollator, Rollstuhl oder anderes – viele Versicherte sind mit der Versorgung nicht zufrieden. Das bezieht sich sowohl auf den Weg bis zur Versorgung als auch auf die Qualität der Versorgung. In rechtlicher Hinsicht geht es um die Versorgung mit sogenannten Hilfsmitteln.

Von Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 03/2022

Aufgaben des Medizinischen Dienstes

Wussten Sie, dass der Medizinische Dienst (MD) nicht nur bei Bewilligungen von Hilfsmitteln, Behandlungsmethoden, Bezug von Krankengeld oder Pflegebedürftigkeit etc. tätig wird? Als sozialmedizinischer Beratung- und Begutachtungsdienst im System der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hat er mehrere Aufgaben und wird auch bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler tätig. Wer vermutet, seinem Arzt/seiner Ärztin sei ein Fehler in der Behandlung unterlaufen, wird von seiner Krankenkasse und dem Medizinischen Dienst unterstützt. Das ist gesetzlich verankert. Die Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst damit beauftragen, bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler ein medizinisches Gutachten zu erstellen.

Zur Kostenübernahme für die notwendige Begleitung von Menschen mit Behinderung

Von Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 04/2021

Von Christian Müller, Blickpunkt-Ausgabe 03/2021

Eine schwere Erkrankung bringt neben dem persönlichen Leid oft auch erhebliche Kosten für Medikamente, Behandlungen, Pflege und Hilfsmittel mit sich. Manchmal müssen sogar Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, um das häusliche Umfeld den persönlichen Gegebenheiten anzupassen. Erfreulich, wenn dann wenigstens die dafür entstandenen Kosten in der Steuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden können. Man spricht hier von außergewöhnlichen Belastungen. Um allerdings an den begehrten Steuerabzug zu kommen, gilt es einige Hürden zu überwinden, die Gesetzgeber und Finanzämter aufstellen.

Von Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 01/2021

Viele Menschen haben bereits eine Patientenverfügung, ebenso viele tragen sich mit dem Gedanken, eine solche Verfügung zu erstellen, haben es aber noch nicht getan. Besteht jetzt in der Pandemie-Situation Handlungsbedarf? Müssen bestehende Patientenverfügungen wegen Corona angepasst werden? Viele Menschen sind verunsichert

Von Rechtsanwalt Mirko Koch, Blickpunkt-Ausgabe 04/2020

Gesetzlich Krankenversicherte haben seit März 2017 einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Dieser Anspruch ist in § 31 Abs. 6 SGB V geregelt und darf nur in begründeten Einzelfällen abgelehnt werden – in der Praxis zeigt sich allerdings, dass dies auf ca. 40 Prozent der Anträge zutrifft. Die Gerichte entscheiden indes verstärkt im Sinne der Betroffenen.

Problembereiche für MS-Betroffene (Teil 4)

Blickpunkt 04/2019

Während es in den ersten drei Teilen dieser Serie um grundlegende Informationen zu Antragstellung (BP 1/19), Geldleistungen der Pflegekasse bei der häuslichen Pflege (BP 2/19) und Sach- und Kombinationsleistungen in der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege sowie bei alternativen Wohnformen (BP 3/19) ging, machen wir in diesem 4. und abschließenden Teil den Praxis-Check: Im Rahmen einer kleinen, nicht repräsentativen Umfrage haben wir Problembereiche identifiziert, mit denen sich MS-Betroffene bei der Inanspruchnahme von ambulanten und stationären Leistungen konfrontiert sehen.

Einstufung in die Pflegegrade – mal positiv, mal negativ

Bei der Beantragung der Pflegegrade und dem Einstufungsprozess reichen Erfahrungen von sehr positiv (eine regelrecht unterstützende Haltung der MDK-Gutachter*innen) bis sehr negativ (also eine Zuniedrigeinstufung bis hin zu einer Ablehnung einer Zuteilung eines Pflegegrades). Das war besonders dann der Fall, wenn rein nach Aktenlage entschieden wurde, die Betroffenen vorab den abzuarbeitenden Fragenkatalog nicht kannten, nicht auf dessen strikte Einhaltung vorbereitet waren oder für die Gutachter*innen das Thema MS neu war und sie die tatsächlichen Einschränkungen aufgrund mangelnder Erfahrungen falsch eingeschätzt hatten. Wurde danach Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt, kamen andere Gutachter*innen, die die erforderlichen Punkte in den unterschiedlichen Bereichen anstandslos verteilten.

Physiotherapie gesichert

Falk-Stiftung für Gesundheit und Bildung setzt erste Einzelfallhilfe um

Von Thomas Hufnagel & Carsten Riedel

Bereits im letzten Jahr haben wir euch die Falk-Stiftung für Gesundheit und Bildung, verbunden mit dem Angebot einer individuellen Einzelfallhilfe für MS-Betroffene, vorgestellt. Noch im Jahr 2018 wurde die erste Unterstützung bewilligt. Dank der Falk-Stiftung für Gesundheit und Bildung kann Frau Petra Orben seither die für sie wichtige Physiotherapie weiter wahrnehmen.

Die Stiftungszuwendung für Frau Orben bezieht sich auf die spezielle Laufbandtherapie für Rollstuhlfahrer mit dem Lokohelp®, welche seit einem halben Jahr nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Eine Finanzierung aus eigenen Mitteln wäre für Frau Orben langfristig nicht realisierbar gewesen. Hier sprang die Falk-Stiftung für Gesundheit und Bildung ein und übernimmt für die kommenden 15 Monate die Kosten für ihre physiotherapeutische Behandlung.

Hilfsmittel fallen nicht einfach vom Himmel

Von Holger Kranz, Blickpunkt Ausgabe 4/2016

Der §33 des Sozialgesetzbuchs (SGB) V beinhaltet den Rahmen für den Anspruch eines jeden Versicherten auf einen Ausgleich aufgrund seiner Behinderung (Erkrankung) durch Hilfsmittel (Hörgeräte, Sehhilfen, Inkontinenzbedarf, Pflegebett, Gehhilfen aller Art, auch Rollatoren, Rollstühle u.s.w.). Daraus kann jeder Betroffene ableiten: Ich habe einen gesetzlichen Anspruch und der Kostenträger hat das durch den Einsatz von Geldmitteln auszugleichen.

Doch welcher Mensch, egal welche Diagnose ihm irgendwann im Verlauf seines Lebens gestellt wird, kennt sich damit aus, geschweige denn dass er weiß, womit er sich ab jetzt zu beschäftigen und welche rechtlichen Ansprüche er hat. Gesagt wird einem selten etwas. Man muss sich selbst informieren und kümmern. Zum einen kennen sich die „Fachleute“ (medizinisches Personal, Mitarbeiter der Kostenträger oder von Beratungsstellen) oftmals selber nur partiell und nur auf dem eigenen Fachgebiet aus, zum anderen gibt es Parteien wie die Kostenträger, die der Auffassung zu sein scheinen, sie müssten sparen, statt Ihrer gesetzlichen Verpflichtung einer adäquaten Versorgung nachzukommen.

Verschaffen Sie sich einen Überblick zu Hilfsmitteln aller Art

Des einen Fluch ist für Betroffene das „World Wide Web“ eher Segen. Zwar kann jeder sein Wissen dort ungefiltert einstellen, doch immerhin habe ich eine Quelle, die es mir erlaubt, mir zumindest einmal einen ersten Überblick zu verschaffen, in dem dichten und manchmal schier undurchdringlichen Netz von Beteiligten, die sich hier anbieten.

Internetseiten zu Gesundheitsinformation und Beratung, aktuelle Urteile zu Beantragung von Hilfsmitteln

Von Rechtsanwältin Anja Bollmann, Blickpunkt-Ausgabe 2/2015

Erhöhung der Renten

Änderungen in der Rente treten immer zum 01.07. eines Jahres in Kraft. Dieses Jahr erhalten die 20,5 Millionen Rentner in Deutschland eine Rentenerhöhung um bis zu 2,5 Prozent. Während die Renten im Osten um 2,5 Prozent steigen, sind es in Westdeutschland 2,1 Pro-zent. Es besteht kein Grund zur Sorge, dass die Erhöhung durch die Inflation aufgefressen wird. Diese Rate betrug zuletzt -0,1 Prozent.